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Gemeinderat · 08.10.2026

Verkehrsüberwachung in Kissing: Warum wir trotz aller Kritik zugestimmt haben

Seit Jahrzehnten parken Anwohner in unseren Wohngebieten am Straßenrand. Jetzt werden sie dafür verwarnt. Wir verstehen den Ärger – und erklären, warum wir die Fortführung der Verkehrsüberwachung trotzdem unterstützen.

Am 8. Oktober 2026 wurde im Hauptausschuss über die kommunale Verkehrsüberwachung und die zahlreichen Beschwerden betroffener Bürger beraten.

Auch wir haben uns dafür ausgesprochen, die Verkehrsüberwachung fortzuführen.

Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Denn wir wissen, dass die Kontrollen gerade in älteren Wohngebieten für viele Anwohner erhebliche Probleme mit sich bringen.

Warum also haben wir zugestimmt?

Jahrzehntelang war alles in Ordnung – oder vielleicht doch nicht?

Viele unserer Wohnstraßen wurden vor Jahrzehnten angelegt. Damals gab es wesentlich weniger Fahrzeuge als heute. Ausreichende Stellplätze wurden bei der Planung nicht überall berücksichtigt.

Die Anwohner haben sich deshalb über viele Jahre daran gewöhnt, ihre Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen.

Das funktionierte jahrzehntelang. Die Müllabfuhr kam durch, die Feuerwehr musste offenbar nicht wegen parkender Fahrzeuge umkehren und niemand sah einen Grund, etwas zu ändern.

Nun werden plötzlich Verwarnungen ausgesprochen, weil die erforderliche Restfahrbahnbreite nicht eingehalten wird.

Dass sich die betroffenen Bürger darüber ärgern, können wir sehr gut verstehen.

Auch wir haben zunächst gedacht: Die Straßen wurden damals nun einmal so schmal gebaut. Wie kann man heute die Anwohner dafür bestrafen, dass sie keine anderen Parkmöglichkeiten haben?

Doch bei genauerer Betrachtung ist die Situation leider nicht so einfach.

Denn das Parken an engen Straßenstellen war schon lange vor Einführung der Verkehrsüberwachung verboten. Es wurde vielerorts lediglich über Jahrzehnte nicht konsequent kontrolliert.

Und nur weil bisher nichts passiert ist, bedeutet das nicht, dass nichts passieren kann.

Was sagen eigentlich die Gesetze und Gerichte dazu?

Viele Bürger fragen sich verständlicherweise, warum eine Parksituation, die jahrzehntelang geduldet wurde, plötzlich nicht mehr akzeptiert werden soll.

Tatsächlich ist die Rechtslage keineswegs neu.

Bereits § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Halten und damit auch das Parken an engen Straßenstellen. Nach der Rechtsprechung gelten dabei etwa 3,05 Meter verbleibende Fahrbahnbreite als wichtiger Maßstab.

Dass eine Straße über Jahrzehnte nicht kontrolliert wurde, bedeutet deshalb nicht, dass dort rechtmäßig geparkt werden durfte.

Auch die Gerichte haben sich mit der Verantwortung der Behörden beschäftigt.

Am 6. Juni 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 5.23), dass Anwohner bei erheblichen Beeinträchtigungen durch verbotswidriges Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde über ein Einschreiten sachgerecht entscheidet.

Das Urteil betrifft zwar ausdrücklich das Gehwegparken und nicht die Restfahrbahnbreite in unseren Wohnstraßen. Es verdeutlicht aber, dass Behörden erhebliche Beeinträchtigungen nicht einfach ohne sachgerechte Prüfung ignorieren dürfen.

Noch näher an unserem Problem liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6. August 2024 (Az. 19 K 3526/21). Dabei ging es um eine durch parkende Fahrzeuge blockierte Feuerwehrdurchfahrt. Das Gericht befasste sich ausdrücklich mit der erforderlichen Restfahrbahnbreite und den damit verbundenen Sicherheitsfragen.

Was bedeutet das für uns als Gemeinderäte?

Die zuständigen Behörden sind nicht verpflichtet, jeden einzelnen Parkverstoß ausnahmslos zu verfolgen. Sie besitzen dabei gesetzliche Entscheidungsspielräume. Aber diese Spielräume entbinden uns nicht von der Verantwortung, bekannte Sicherheitsprobleme ernst zu nehmen.

Wenn Rettungsfahrzeuge oder die Feuerwehr durch falsch parkende Fahrzeuge nicht mehr durchkommen, können wir uns nicht einfach darauf verlassen, dass bisher immer alles gut gegangen ist.

Genau deshalb haben wir uns für die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung ausgesprochen.

Nicht weil wir Verwarnungen aussprechen lassen wollen, sondern weil wir bekannte Gefahren nicht bewusst ignorieren möchten.

Wenn eine einzige Minute über ein Menschenleben entscheidet

Stellen wir uns vor, ein Mensch erleidet zu Hause einen Herzinfarkt.

Die Angehörigen rufen den Rettungsdienst. Der Rettungswagen ist schnell vor Ort, kommt aber nicht bis zum Haus, weil parkende Fahrzeuge die Straße zu sehr verengen.

Die Rettungskräfte müssen anhalten, ihre Ausrüstung ausladen und den restlichen Weg zu Fuß zurücklegen.

Vielleicht kostet das nur eine Minute. Vielleicht zwei.

Doch was, wenn genau diese Zeit gefehlt hat, um ein Menschenleben zu retten?

Natürlich lässt sich nicht jeder medizinische Notfall dadurch verhindern, dass ein Rettungswagen wenige Minuten früher eintrifft. Aber gerade bei lebensbedrohlichen Notfällen kann Zeit entscheidend sein.

Und wer möchte hinterher erfahren, dass das eigene Fahrzeug die Rettungskräfte aufgehalten hat?

Wenn die Feuerwehr nicht zum Brandort kommt

Ein weiteres Beispiel: In einem Wohnhaus bricht ein Feuer aus.

Die Feuerwehr rückt mit ihren großen Einsatzfahrzeugen an. Doch kurz vor dem brennenden Gebäude ist die Straße durch parkende Autos zu eng.

Das Löschfahrzeug kommt nicht weiter.

Die Einsatzkräfte müssen eine andere Zufahrt suchen oder zusätzliche Schlauchleitungen verlegen. Wertvolle Zeit vergeht.

Währenddessen breitet sich das Feuer weiter aus.

Vielleicht hätte ein früherer Löschangriff größeren Schaden verhindert. Vielleicht hätte man einen Menschen früher retten können. Vielleicht hätte das Feuer nicht auf ein Nachbargebäude übergegriffen.

Möchten wir wirklich erst dann darüber nachdenken, ob eine Straße breit genug ist, wenn bereits ein Haus brennt oder Menschen in Gefahr sind?

Selbst bei der Müllabfuhr kann es gefährlich werden

Nehmen wir ein Beispiel aus dem Alltag.

Ein Müllfahrzeug fährt in eine Wohnstraße. Durch parkende Fahrzeuge kann es nicht weiterfahren und auch nicht wenden.

Der Fahrer muss rückwärts wieder herausfahren.

Dabei übersieht er möglicherweise einen Fußgänger oder ein Kind. Es kommt zu einem schweren Unfall.

Natürlich trägt der Müllfahrer Verantwortung für sein Fahrverhalten.

Aber bei der Untersuchung eines solchen Unfalls könnte auch die Frage aufkommen, weshalb das Fahrzeug überhaupt rückwärtsfahren musste und ob ein verbotswidrig geparktes Auto zu der gefährlichen Situation beigetragen hat.

Eine rechtliche Mitverantwortung hängt immer von den konkreten Umständen ab.

Doch eines steht fest: Eine vermeidbare Gefährdung wird nicht dadurch ungefährlich, dass jahrzehntelang nichts passiert ist.

Und es muss nicht einmal zu einem Unfall kommen.

Was passiert, wenn der Müllfahrer entscheidet, dass er die Straße aus Sicherheitsgründen nicht befahren kann?

Dann bleiben die Mülltonnen möglicherweise stehen.

Spätestens dann wären die betroffenen Anwohner verärgert – und würden zu Recht fragen, warum die Durchfahrt nicht sichergestellt wird.

Auch wir als Gemeinderäte tragen Verantwortung

Als Gemeinderäte müssen wir Entscheidungen treffen, die nicht immer allen Bürgern gefallen.

Wir können nicht einerseits die Sicherheit unserer Bürger ernst nehmen und andererseits bekannte Gefahren einfach ignorieren, nur weil bisher nichts passiert ist.

Wenn es irgendwann tatsächlich zu einem schweren Unfall kommt, wird man auch fragen, ob die zuständigen Stellen die Gefahren kannten und angemessen darauf reagiert haben.

Ob daraus im Einzelfall eine rechtliche Haftung entsteht, ist eine andere Frage.

Aber für uns geht es nicht nur um juristische Verantwortung.

Es geht auch um die Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitbürgern übernommen haben.

Deshalb können wir nicht guten Gewissens dafür eintreten, gefährliche Engstellen einfach weiterhin zu dulden.

Trotzdem dürfen wir die Anwohner nicht alleine lassen!

Bei aller Verantwortung für die Verkehrssicherheit dürfen wir eines nicht vergessen:

Die betroffenen Anwohner haben dieses Problem in vielen Fällen nicht selbst geschaffen.

Viele Straßen wurden vor Jahrzehnten so angelegt, dass heute kaum ausreichend Parkraum vorhanden ist.

Die Menschen können ihre Fahrzeuge aber nicht einfach verschwinden lassen.

Deshalb darf die Antwort auf das Parkplatzproblem nicht ausschließlich aus Verwarnungen bestehen.

Wir sehen es auch als unsere Aufgabe im Gemeinderat an, uns für praktikable Lösungen einzusetzen.

Dazu gehört, dass wir gemeinsam mit der Verwaltung prüfen, wo auf geeigneten gemeindlichen Flächen zusätzliche Stellplätze entstehen könnten.

Ebenso müssen Möglichkeiten untersucht werden, durch sinnvolle Verkehrsregelungen vorhandenen Parkraum besser zu nutzen, ohne die Sicherheit zu gefährden.

Und besonders wichtig ist uns die Unterstützung privater Lösungen.

Wenn ein Anwohner beispielsweise einen Teil seines Vorgartens als Stellplatz nutzen oder auf seinem Grundstück eine Garage errichten möchte, sollten solche Vorhaben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglichst unkompliziert ermöglicht werden.

Natürlich können auch wir als Gemeinderäte geltendes Baurecht nicht außer Kraft setzen.

Aber dort, wo die Gemeinde Entscheidungsspielräume besitzt, sollten diese im Interesse der betroffenen Bürger genutzt werden.

Wir können nicht einerseits verlangen, dass Fahrzeuge nicht mehr am Straßenrand stehen, und andererseits bei der Schaffung neuer Stellplätze unnötige Hürden aufbauen.

Hier sehen wir auch uns selbst in der Pflicht.

Warum wir am 8. Oktober zugestimmt haben

Unsere Zustimmung bedeutet nicht, dass wir jede einzelne Verwarnung begrüßen.

Sie bedeutet auch nicht, dass wir die Sorgen der Anwohner für unwichtig halten.

Wir wissen, dass manche Bürger nun vor einem ganz praktischen Problem stehen: Wohin mit dem Auto?

Doch die Alternative kann nicht sein, bekannte Gefahrenstellen weiterhin zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass auch in Zukunft nichts passiert.

Denn manchmal reicht eine einzige Minute, um über Leben und Tod zu entscheiden.

Wir haben deshalb der Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zugestimmt.

Gleichzeitig werden wir uns dafür einsetzen, dass die Parkplatzprobleme in den betroffenen Wohngebieten nicht einfach hingenommen werden, sondern nach praktikablen Lösungen gesucht wird.

Die Sicherheit auf unseren Straßen und die berechtigten Interessen der Anwohner dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Beides gehört zusammen.

Unser Fazit

Wir verstehen den Unmut vieler Bürger über die Verkehrsüberwachung.

Aber wir bitten auch um Verständnis dafür, dass wir als Gemeinderäte nicht nur die heutige Parksituation betrachten dürfen, sondern auch die möglichen Folgen, wenn Rettungsdienste, Feuerwehr oder andere Fahrzeuge im Ernstfall nicht durchkommen.

*** Wir haben nicht zugestimmt, um die Bürger zu bestrafen. Wir haben zugestimmt, weil wir Verantwortung für ihre Sicherheit tragen. ***

Genauso ernst nehmen wir unsere Verantwortung, an Lösungen für die fehlenden Parkmöglichkeiten mitzuwirken.

Denn Sicherheit ist wichtig. Aber die betroffenen Bürger dürfen mit den Folgen jahrzehntelang gewachsener Parkplatzprobleme nicht alleine gelassen werden.

Ihre Gemeinderäte der AfD Kissing